Ortsgericht Babenhausen
Ortsgerichte sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. Die Ortsgerichte helfen Bürgern, Behörden und Gerichten schnell und kostengünstig bei der Bewältigung vieler Problemsituationen. ln Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
ln der Stadt Babenhausen sind drei Ortsgerichte eingerichtet.
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören unter anderem:
- Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften bzw. Kopien öffentlicher oder privater Urkunden
- Sicherung von Nachlässen
- Erteilung von Sterbefallsanzeigen
- Schätzung des Wertes von bebauten und unbebauten Grundstücken
Es ist dagegen nicht Aufgabe der Ortsgerichte, irgendwelche Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden.
Welche Kosten sind mit der Tätigkeit der Ortsgerichte verbunden?
Für die Amtshandlung des Ortsgerichts werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Ortsgerichte im Lande Hessen erhoben.
- Für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt die Gebühr 7,50 Euro
- Für die Schätzung des Wertes eines bebauten oder unbebauten Grundstückes ist die Gebühr gestaffelt, zum Beispiel für eine Immobilie (Schätzwert 210.000 Euro) beträgt die Gebühr 206,50 Euro
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Bitte rufen Sie bei unserer Zentrale an, Sie werden dann an die zuständige Ansprechpartnerin weitergeleitet.
Zum Download steht folgendes Formular für Sie bereit: