Auf dem Bild sieht man 50 Euroscheine sowie eine Computertastatur

Steuern

Das Steueramt

Der größte Aufgabenbereich des Steuer- und Gebührenamts besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Dies allein stellt bereits einen relativ hohen Arbeitsaufwand dar.

Ein großer Teil der Aufgaben des Steuer- und Gebührenamtes befasst sich mit den gemeindlichen Abgaben.

Zahlreiche Vorsprachen beim Steuer- und Gebührenamt liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Darüber hinaus erfolgt die Beratung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Abfallbeseitigung. Der Einzug der Müllabführgebühren obliegt dem ZAW.

Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung des Steueramtes:

·         Grundsteuer A und B

·         Gewerbesteuer

·         Hundesteuer

·         Spielapparatesteuer

·         wiederkehrende Straßenbeiträge

o   An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen

o   Abfallberatung