Das Steueramt
Der größte Aufgabenbereich des Steuer- und Gebührenamts besteht in der Erhebung der laufenden Steuern, Gebühren und Beiträge. Dies allein stellt bereits einen relativ hohen Arbeitsaufwand dar.
Ein großer Teil der Aufgaben des Steuer- und Gebührenamtes befasst sich mit den gemeindlichen Abgaben.
Zahlreiche Vorsprachen beim Steuer- und Gebührenamt liegen auch in der An-, Um- oder Abmeldung von Mülltonnen begründet, die in Verbindung mit dem Zweckverband Abfall- und Wertstoffeinsammlung (ZAW) bearbeitet werden. Darüber hinaus erfolgt die Beratung der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Abfallbeseitigung. Der Einzug der Müllabführgebühren obliegt dem ZAW.
Zusammenfassend gehört zur Sachbearbeitung des Steueramtes:
· Grundsteuer A und B
· Gewerbesteuer
· Hundesteuer
· Spielapparatesteuer
· wiederkehrende Straßenbeiträge
o An-, Um- und Abmeldung von Mülltonnen
o Abfallberatung