Stadtverwaltung bittet Sickenhöfer Anlieger der Grundhaften Erneuerung der K183 um Kontaktaufnahme

Die Stadtverwaltung bittet alle Eigentümer, deren Grundstücke im unmittelbaren Projektbereich der Grundhaften Erneuerung der K183 in Sickenhofen liegen, dringend, sich an: tim.reinheimer@dar.de zu wenden. Mit einer Angabe der Anlieger-Adresse in der Betreffzeile kann die Bearbeitung beschleunigt werden. Die Stadtverwaltung hatte bereits im Rahmen einer Bürgerversammlung am 06.04.2023 so wie zuvor per Brief die betroffenen Anlieger angeschrieben und um Kontaktaufnahme gebeten. Bislang ist der Rücklauf jedoch gering. Dies erstaunt die Mitarbeiter des Ingenieurbüros und der Stadtentwässerung Babenhausen gleichermaßen. Die Bürger haben nun die Möglichkeit, im Rahmen dieser Gespräche Ihre Anschlusssituation an den Städtischen Kanal zu erörtern und ggf. zu optimieren um Kosten einzusparen.

Laut Entwässerungssatzung der Stadt Babenhausen haben Grundstückseigentümer alle Kosten im Zusammenhang mit der Herstellung, Erneuerung und Reparatur Ihrer Haus- und Grundstücksanschlüsse zu zahlen.

Wer mehrere lange Anschlussleitungen im öffentlichen Bereich besitzt, muss daher mehr bezahlen als jemand, der nur eine kurze Anschlussleitung zum städtischen Kanal führt.

Es besteht auch die Möglichkeit, Regenfallrohre benachbarter Häuser gemeinsam anzuschließen, falls gewünscht. Bitte stimmen Sie sich dazu im Vorfeld mit ihrem benachbarten Hauseigentümer ab. Insbesondere wenn bauliche Änderungen auf den Grundstücken erforderlich sind, um die Anschlusssituation zu optimieren, ist Eile geboten. Der erste Bauabschnitt soll, so die Hoffnung der Stadtverwaltung, bereits im Juni/Juli bei der Sachsenhäuser Straße 36/38 starten.