Die Brut- und Setzzeit unserer heimischen Wildtierarten ist bereits voll im Gange und wird bis Ende September 2024 andauern. In dieser Zeit möchten wir erneut die Bedeutung einer verantwortungsvollen Interaktion mit der Natur hervorheben, um die wild lebenden Tiere und ihre Lebensräume zu schützen.
Besonders während der Brut- und Setzzeit ist es wichtig, dass Hundehalter besondere Rücksicht walten lassen. Hunde sollten während dieser Zeit in Wäldern und Feldern nicht abseits der Wege frei laufen und immer an der Leine geführt werden. Diese Maßnahme gewährleistet die größte Sicherheit für Nester, Brutstätten und deren Bewohner.
Neben Hundehalterinnen und Hundehaltern sind auch alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, bis September 2024 darauf zu achten, nicht unnötigerweise von den befestigten Wald- und Feldwegen abzukommen, um die Kleintierwelt nicht zu gefährden.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg weist ebenfalls darauf hin, dass bestimmte Maßnahmen wie das Zurückschneiden von Hecken, lebenden Zäunen, Büschen und anderen Gehölzen während dieser Zeit nicht erlaubt sind. Es dürfen lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte durchgeführt werden, wobei auf brütende Vögel besondere Rücksicht zu nehmen ist.
Für Bäume in privaten Gärten gelten ebenfalls besondere Regelungen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz. Das Fällen von Bäumen, die das Orts- bzw. Landschaftsbild prägen, ist nur mit einer Genehmigung der Naturschutzbehörde zulässig.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, sich an diese Richtlinien zu halten und somit dazu beizutragen, dass die wild lebenden Tiere ungestört ihre Jungen aufziehen können und ihre Lebensräume intakt bleiben. Ihre Rücksichtnahme ist von großer Bedeutung für den Schutz unserer Tierwelt.
Für weitere Informationen und Auskünfte steht die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg telefonisch unter 06151/881-2209 oder per E-Mail unter naturschutz@ladadi.de zur Verfügung. Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme.