Die Stadt Babenhausen informiert zum Thema Grundsteuerreform
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Hessische Steuerverwaltung hat zuletzt am 8. August Hebesatzempfehlungen zur Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht.
Wie Sie wahrscheinlich wissen, hatten wir für das Kalenderjahr 2024 einen höheren Grundsteuer-Hebesatz als noch in 2023. Nun wurde aber aufgrund der Grundsteuerreform ein Hebesatz für das Kalenderjahr 2025 in folgender Höhe empfohlen:
Für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 658,70 Prozent.
Für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 524,18 Prozent.
Die Hebesatzempfehlungen für die hessischen Städte und Gemeinden gibt es unter: www.grundsteuer.hessen.de
Warum unterscheidet sich dieser Hebesatz von dem in 2024 erst beschlossenen?
Hintergrund der Hebesatzempfehlung ist, zum einen eine neue Berechnungsformel und zum anderen die Idee, dass die Grundsteuerreform „aufkommensneutral“ umgesetzt werden soll.
Aufkommensneutral heißt, dass bei den Städten und Gemeinden Steuererträge in der gleichen Höhe verbleiben sollen wie im Vorjahr. Es soll also nicht zu Mehr- oder Mindereinnahmen kommen.
Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken?
Ihre individuelle Grundsteuer berechnet sich wie folgt:
Hebesatz x Grundsteuermessbetrag = Grundsteuer
Die Hebesätze sind aber nur einer von zwei Faktoren, um die Grundsteuer zu berechnen.
Im Zuge der Grundsteuerreform in Deutschland wurden neue Grundsteuermessbeträge ermittelt, die den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern vom Finanzamt mitgeteilt wurden. Sollte Ihnen noch kein Festlegungsbescheid vorliegen, dann haken Sie bei Ihrem Finanzamt in Dieburg nach.
Ihre Stadtverordneten haben in der Stadtverordnetenversammlung am 14.11.2024 die für den neuen Veranlagungszeitraum ab 01.01.2025 gültigen neuen Hebesätze wie folgt beschlossen:
Grundsteuer A 659 %
Grundsteuer B 540 %
Die Grundsteuerreform trat zum 01.01.2025 in Kraft und seit diesem Zeitpunkt gelten somit auch diese Hebesätze.
Bitte beachten Sie, dass die neue Festlegung der Messbeträge in etlichen Fällen zu deutlichen Abweichungen geführt hat. Es ist durchaus möglich, dass der Messbetrag ab 2025 niedriger angesetzt ist als bisher, in anderen Fällen ist er aber deutlich höher. Dieser Messbetrag und der noch zu bestimmende Hebesatz beeinflussen Ihre zu zahlende Grundsteuer.
Dominik Stadler
Bürgermeister der Stadt Babenhausen