Grundsteuerreform

Die Stadt Babenhausen informiert zum Thema Grundsteuerreform

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Hessische Steuerverwaltung hat zuletzt am 8. August Hebesatzempfehlungen zur Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2025 veröffentlicht.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, hatten wir für das Kalenderjahr 2024 einen höheren Grundsteuer-Hebesatz als noch in 2023. Nun wird aber aufgrund der Grundsteuerreform ein Hebesatz für das Kalenderjahr 2025 in einer noch anderen Höhe empfohlen. Diese Empfehlung lautet:

Für die Grundsteuer A einen Hebesatz in Höhe von 658,70 Prozent (aktuell 470 Prozent)

Für die Grundsteuer B einen Hebesatz in Höhe von 524,18 Prozent (aktuell 645 Prozent).

Die Hebesatzempfehlungen für die hessischen Städte und Gemeinden gibt es unter:  www.grundsteuer.hessen.de


Warum unterscheidet sich dieser Hebesatz von dem in 2024 erst beschlossenen?

Hintergrund der Hebesatzempfehlung ist, zum einen eine neue Berechnungsformel und zum anderen die Idee, dass die Grundsteuerreform „aufkommensneutral“ umgesetzt werden soll.

Aufkommensneutral heißt, dass bei den Städten und Gemeinden Steuererträge in der gleichen Höhe verbleiben sollen wie im Vorjahr. Es soll also nicht zu Mehr- oder Mindereinnahmen kommen.


Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken?

Zunächst einmal stellen diese Hebesätze der Steuerverwaltung eine Empfehlung dar.

Diese Empfehlung wird in den Städten und Gemeinden nun beraten. Eine abschließende Entscheidung über eine Anpassung der Hebesätze treffen Ihre Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung.


Hebesatz x Grundsteuermessbetrag = Grundsteuer

Die Hebesätze sind aber nur einer von zwei Faktoren, um die Grundsteuer zu berechnen.

Im Zuge der Grundsteuerreform in Deutschland wurden neue Grundsteuermessbeträge ermittelt, die den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern vom Finanzamt mitgeteilt wurden. Sollte Ihnen noch kein Festlegungsbescheid vorliegen, dann haken Sie bei Ihrem Finanzamt nach. Die Grundsteuerreform tritt ab dem 01.01.2025 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt gelten dann auch die neuen Hebesätze.

Aber, die Grundsteuermessbeträge stehen fest. Die Hebesätze für 2025 noch nicht.

Bitte beachten Sie, dass die neue Festlegung der Messbeträge in etlichen Fällen zu deutlichen Abweichungen geführt hat. Es ist durchaus möglich, dass der Messbetrag ab 2025 niedriger angesetzt ist als bisher, in anderen Fällen ist er aber deutlich höher. Dieser Messbetrag und der noch zu bestimmende Hebesatz beeinflussen Ihre zu zahlende Grundsteuer.

Der Stadt Babenhausen wurde bisher noch keine Gesamtübersicht zu den neu festgelegten Grundsteuermessbeträgen zugeleitet, um die nun erfolgte Empfehlung zur Anpassung der Grundsteuer A und B insgesamt nachzuvollziehen zu können.

Über die zukünftige Höhe der Grundsteuer A und B wird die Stadtverordnetenversammlung erst noch entscheiden.

 

Dominik Stadler

Bürgermeister der Stadt Babenhausen

Zur Grundsteuerreform

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher gültige System der grundsteuerlichen Bewertung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Bis spätestens 2025 sollten mit der Grundsteuerreform neue Grundlagen für die Grundsteuer geschaffen werden.

Informationen des Hessischen Finanzamts zu den Grundsteuermessbeträgen gibt es unter: www.finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Informationen vom Hessischen Städte- und Gemeindebund zur neuen Grundsteuer ab 2025 finden Sie hier.