Was gehört nicht in den Kanal?
Grundsätzlich sind die Abwasserkanäle nur für die Ableitung von häuslichen und industriellen Abwässern sowie des Niederschlagswasser konzipiert. Das heißt in den Abfluss gehören neben dem großen und kleinen Geschäft sowie Toilettenpapier (Schwarzwasser) auch Abwasser aus Waschmaschine, Spüle oder Dusche sowie das Putz- und Wischwasser (Grauwasser). Letzteres sollte übrigens nicht über den Straßengully entsorgt werden, denn diese sind oft direkt mit der Regenkanalisation verbunden, die direkt in die Gewässer fließt.
Leider finden die Mitarbeiter*innen der Kläranlage dennoch immer wieder Müll und andere Gegenstände in Kanälen, Leitungen und Pumpen, die mit großem Aufwand entfernt werden müssen:
- Besonders Feuchttücher verursachen massive Probleme, da die Hygieneartikel aus einen Polyester-Viskose-Gemisch oder mit Kunstharz gefestigten Fasern bestehen. Somit zerfasern sie sich nicht, verstopfen den Kanal und können die Abwasserpumpen zum Stillstand bringen. Im Klärbecken angekommen stören die Feuchttücher die biologische Reinigung, da sie an der Oberfläche schwimmen und somit den Sauerstoffaustausch verringern.
- Auch sonstige Feststoffe wie Windeln, Verbandsmaterial, Slipeinlagen/Binden, Tampons, Rasierklingen, Kondome, Schminke, Zigarettenkippen und Wattestäbchen gehören in den Hausmüll. Da sie neben der Verstopfungsgefahr auch jede Menge Mikroplastik ins Abwasser einbringen, das aktuell leider nicht herausgefiltert werden kann. Insgesamt landen so Deutschlandweit 48.000 Tonnen an Mikroplastik im Abwasser.
- Medikamente sind meist nur langsam oder auch gar nicht biologisch abbaubar und können somit die Umwelt und die Gewässer schädigen. Deshalb sollten diese über die Restmülltonne entsorgt werden oder beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Auch einige Apotheken nehmen unverbrauchte oder abgelaufene Arzneimittel zurück.
- Katzen- und Kleintierstreu gehören ebenfalls nicht in die Toilette. Gerade Katzenstreu nimmt Flüssigkeit auf, wird dann steinhart und blockiert flugs die Leitungen sowie die technischen Anlagen der Kläranlage.
- Speisereste und Öle dürfen auch nicht in die Kanalisation gelangen, da diese Ratten anlocken die sich dort ungestört vermehren können. Ein Rattenbefall kann nur durch den Einsatz von Schädlingsbekämpfung eingedämmt werden. Weiterhin können auch die Rattennester Kanalverstopfungen verursachen und diese massiv schädigen.
- Alt- & Maschinenöle verunreinigen das Wasser und können zurück in den Handel gebracht werden. Aber auch kleine Menge, die bei der Autowäsche im heimischen Hof in den Kanal gelangen, können Schäden anrichten. Aus diesem Grund sollte zur Reinigung des KFZ´s eine Autowaschanlage aufgesucht werden. Da diese Betriebe verpflichtet sind Ölabscheider zu nutzen die verhindern, dass Öle in die Kanalisation gelangen.
- Farbe- und Lackreste gehören eingetrocknet in die Restmülltonne oder können wie Chemikalien beim Schadstoffmobil des ZAW abgegeben werden.
Sie als Bürger*innen können einiges tun, um das Abwasser frei von Unrat zu halten und somit die aufwendige Wasserreinigung zu verringern. Damit leisten Sie auch einen Beitrag zum Gewässerschutz und helfen die Betriebskosten der Kläranlage zu senken, die auch Auswirkungen auf die Höhe Ihres Abwasserbeitrages haben. Weiterhin ist es durch das Wasserhaushalts-, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der Entwässerungssatzung der Stadt Babenhausen grundsätzlich verboten Abfälle über die Kanalisation zu entsorgen und kann mit einer Geldbuße von 5 bis 50.000 Euro geahndet werden.