Ein Kanalnetz, viele Herausforderungen
In Babenhausen haben wir besondere Bedingungen. Zum einen ein äußerst flaches Gelände was den Abtransport von manchen Schmutzwasserbestandteilen erschwert und aufgrund der längeren Aufenthaltszeiten im Kanal auch schon mal zu Geruchsbelästigungen führen kann. Umso wichtiger ist es, dass Sie sich gegen Rückstau aus dem Kanalnetz absichern und nur das in die Kanalisation einleiten, was dort auch wirklich hineingehört. Insbesondere Grundstückseigentümer auf deren Grundstücken Gewerbliche Abwässer entstehen sind verpflichtet, die Stadtverwaltung zu informieren und Maßnahmen zu ergreifen um Schäden an Kanal, Boden, Grundwasser oder der Kläranlage zu vermeiden. So führen beispielsweise Frittier-Fette die ohne Fettabscheider in unzulässiger Menge der Kanalisation zugeführt werden zu Betonkorrosion an Haltungen und Schächten. Gewerbetreibende haben eine Anzeigepflicht.
Eine weitere Herausforderung ergibt sich aus dem historischen Erbe. Einige Teile Babenhausens sind leider Kampfmittelverdachtsflächen. Dies ist keine Besonderheit. Deutschlandweit gibt es leider sehr viele Bereiche in denen immer noch Kampfmittel vermutet und gefunden werden. Falls Sie also Erdarbeiten vornehmen oder Bauen möchten sollten Sie sich vorher darüber informieren ob es sich bei Ihrem Grundstück eventuelle um eine Fläche mit Kampfmittelverdacht handelt. Auskunft erhalten Sie bei dem Regierungspräsidium Darmstadt.
Zum anderen liegen weite Teile Babenhausens im Wassergewinnungsgebiet. Hier wird unser Trinkwasser gewonnen. Die Wasserschutzgebietsverordnungen regeln den Schutz unseres Trinkwassers und legen Fest in welchen Gebieten man was darf. Dies betrifft nicht nur den Bau von Tankstellen, sondern beispielsweise auch die Nutzung von Tausalz im Winterdienst, den Einsatz von Unkrautvernichtern oder die Versickerung von Niederschlagswasser im eigenen Garten. Damit auch zukünftige Generationen reichlich sauberes Trinkwasser vorfinden, hat die Bundesregierung zudem gesetzlich festgelegt, dass Niederschlagswasser unter Berücksichtigung der Standortbedingungen, wenn möglich zu versickern oder zu nutzen ist. Dies gilt nicht nur in den ausgewiesenen Trenngebieten, sondern grundsätzlich für jedes Grundstück in Babenhausen.
Aufgrund der ohnehin schon hohen Auslastung der Babenhäuser Kanalisation und der Bundesweiten Gesetzgebung zur Grundwasserrückgewinnung wurden seit den 80-er Jahren immer mehr Neubaugebiete als modifizierte Trennsysteme entwickelt. Hier besteht neben einer Verpflichtung zur Versickerung und Nutzung des Niederschlagwassers auf dem Grundstück auf dem es anfällt auch eine reine Schmutzwasserkanalisation. Die Kanalisation ist in diesen Gebieten allein auf die Einleitung von Schmutzwasser ausgelegt. Kommt es zu Fehlanschlüssen, wird also illegal Niederschlagswasser eingeleitet, so kann der Kanal leicht überlastet werden und es kommt zu unangenehmen Überstaus. Achten Sie daher bitte darauf die lokalen Vorgaben einzuhalten.