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Bauanträge/Bauberatung

Bauanträge/Bauberatung

Nachstehend erhalten Sie Infos zum Thema "Bauen": 

Bauvoranfrage

Eine Bauvoranfrage ist notwendig, wenn Unklarheit darüber besteht, ob eine Bebauung auf einem Grundstück baurechtlich zulässig ist. Diese müssen Sie bei der Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Kreisbauamt) stellen.

Bauberatung

Eine Bauberatung ist wichtig, wenn Sie planen anzubauen, umzubauen, auszubauen oder neu zu bauen. Außerdem wenn Sie Gebäude oder Gebäudeteile umnutzen möchten.
Auch beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken ist eine Bauberatung gut, wenn Sie vorher wissen möchten, ob und in welcher Form das Grundstück bebaubar ist.
Sie interessieren sich für die Festsetzung eines Bebauungsplans? Auch hierfür nützt Ihnen die Bauberatung.

Zu einer Bauberatung sollten Sie auf jeden Fall bereits vorhandene Unterlagen zum Bauvorhaben mitbringen - darunter fallen beispielsweise Pläne, Skizzen und/oder Fotos.


Gerüst und Bauzaun aufstellen

Wenn sie ein Gerüst auf öffentlicher Verkehrsfläche bzw. zur Nutzung öffentlicher Verkehrsfläche zur Baustelleneinrichtung stellen möchten, müssen Sie dies vorab per Formular beantragen.

Besonderheiten:
Bei einem Bauzaun müssen Sie außerdem einen Lageplan anfügen.
Bei einem Gerüst, das nicht der Regelausführung entspricht, wird eine Statik benötigt.

Die Formulare für den Antrag erhalten Sie im Fachbereich Sicherheit & Ordnung (Tel. 06073 602-52).

Es kann unter Umständen vorkommen, dass einzelne Teile eines Bauvorhabens das ganze Vorhaben nicht genehmigungsfähig gestaltet. Um die Genehmigung dennoch zu erhalten, muss eine Abweichung bzw. Befreiung von den geltenden Vorschriften beantragt werden.

Diese sind separat schriftlich zu beantragen und zu begründen.

Nähere Informationen dafür erhalten Sie ebenfalls im Fachbereich Sicherheit & Ordnung (Tel. Nr. 06073 602-52).


Abbruchgenehmigung

Falls Sie eine bauliche Anlage abbrechen oder beseitigen wollen, müssen Sie bei der Bauaufsicht eine Abbruchgenehmigung beantragen. Einzige Ausnahme: Bei einem maximalen Brutto-Rauminhalt von 300 m³ sind Abbrucharbeiten genehmigungsfrei - allerdings nur mit der Auflage, wenn man dies von einer branchenspezifischen Fachfirma durchführen lässt.

Benötigt werden folgende Unterlagen:

·         Antragsformular 1-fach

·         Abgangserhebungsbogen 1-fach

·         Liegenschaftsplan 3-fach

·         Baubeschreibung 3-fach

·         Grundrisse und Schnitte 3-fach

·         Bauvorlageberechtigung 1-fach bei Gebäudeklasse IV und V

·         Abbruchkonzept 3-fach

·         Entsorgungskonzept 3-fach

 

Grundstücke

Wenn Sie auf der Suche nach Grundstücken - für Privat oder Gewerbe - sind, können Sie sich gern im KIP, dem kommunalen Immobilienportal umschauen. Außerdem können Sie sich im Bauamt über die Baugebiete oder die Lage eines Grundstückes informieren.